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Vortrag: Patientenverfügung
St. Josef informiert

Pressemitteilung vom 24. Januar 2019

Die Nachfrage nach Informationen zum Thema Patientenverfügung war riesengroß. Nicht alle Interessierten haben einen Platz im überfüllten Veranstaltungsraum des St. Josef Krankenhaus gefunden.

Norbert Schürmann, Leiter der Palliativ- und Schmerztherapie am St. Josef Krankenhaus wird diesen Vortrag am Montag, 28. Januar 2019 in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr wiederholen und über gesetzliche Regelungen, die allgemeine abstrakte Patientenverfügung und die situationsangepasste Patientenverfügung informieren. Darüber hinaus stellt er die in Kooperation mit dem Notar Dr. Buchholz entwickelte Patientenverfügung des St. Josef Krankenhauses vor.


Die Veranstaltung, die im Bistro Auszeit stattfindet und kostenlos ist, beantwortet auch Fragen, wie z.B. „Was passiert, wenn ich einen Unfall habe oder schwer krank bin und meinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann? Wer entscheidet, ob ich „ein Leben an Schläuchen“ führe und welche medizinischen Maßnahme ergriffen werden?“

Norbert Schürmann erklärt, dass jede medizinische Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf. „Eine Patientenverfügung gibt die Möglichkeit für Situationen vorzusorgen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Leistung selbst auszudrücken, so zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit“, so Norbert Schürmann, „Patientenverfügungen sind verbindlich.“ 


Regina Ozwirk 
Unternehmenskommunikation

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Regina Ozwirk

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