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HNO in Moers - Stationäres Operieren

Bitte vereinbaren Sie vor dem geplanten Operationstermin einen Untersuchungstermin bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt zur Durchführung der erforderlichen präeoperativen Diagnostik: Laboruntersuchung, insbesondere bitte Blutbild (HB, HK, Thrombozyten), Gerinnungswerte (Quick, PTT), Elektrolytwerte. Eventuell müssen auch zusätzlich noch ein EKG und/oder manchmal eine Röntgenuntersuchung der Lunge (Röntgen Thorax) durchgeführt werden. Fragen Sie hierzu bitte immer ihren Haus- oder Kinderarzt. Bitte geben Sie spätestens eine Woche vor der Operation die ausgehändigten Einverständniserklärungen für Operation und Narkose sowie die Ergebnisse der durchgeführten Voruntersuchungen (Laboruntersuchungen, evtl. EKG) in der einweisenden HNO-Praxis ab.

Besteht eine zu berücksichtigende private Zusatzversicherung, bringen Sie diese bitte frühzeitig zur Kenntnis, sodass eine entsprechende stationäre Vorplanung erfolgen kann.

Sie bekommen zu diesem Zeitpunkt dann auch die benötigten Einweisungspapiere für das St. Josef Krankenhaus in der HNO-Praxis ausgehändigt. Melden Sie sich bitte immer an der Pforte als stationärer HNO-Patient an.

Vorbereitung auf den Aufenthalt

Wir möchten Sie bitten, folgende Unterlagen für Ihren Aufenthalt im St. Josef Krankenhaus Moers mitzubringen:

  • Krankenhauseinweisung (ausgestellt durch unsere Praxis)
  • Chipkarte Ihrer Krankenversicherung; wenn Sie keine Chipkarte besitzen, bringen Sie bitte eine Unterlage mit dem Namen Ihrer Krankenversicherung und der Mitgliedsnummer mit
  • Darüber hinaus erleichtert eine Liste Ihrer in letzter Zeit eingenommenen Medikamente die Aufnahmeuntersuchung

Sollten Sie den oben vereinbarten Operationstermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte umgehend, so dass der Termin an einen anderen Patienten weitergegeben werden kann. 

Grundsätzliche Voraussetzung ist immer die Narkosefähigkeit des Patienten, die zunächst durch den betreuenden Anästhesisten festgestellt werden muss. Desweiteren sollten keine die operativen Maßnahmen gefährdenden chronischen Erkrankungen vorliegen (z. B. Blutungsneigung, instabiles Asthma, bekanntes Krampfleiden usw.). Sollten von Patientenseite Zweifel über gesundheitliche Einschränkungen bestehen, müssen diese immer mit den betreuenden Ärzten besprochen und abgeklärt werden.

Bei Kindern unter 18 Jahren müssen Eltern (oder bei Geschäftsunfähigen der gesetzliche Vertreter) am Tag der stationären Aufnahme so lange anwesend sein, bis die Untersuchungen durch den HNO- und Anästhesiearzt mit den notwendigen Unterschriften abgeschlossen sind. Vor Verlassen der Station melden Sie sich bitte immer bei der Stationsschwester ab und vergewissern sich bitte gleichzeitig, ob alle für den Tag geplanten Untersuchungen erfolgt sind, bzw. noch weitere Termine bestehen (z. B. Röntgenabteilung).

Bitte beachten Sie immer genau die Anweisungen der Ärzte bezüglich Nüchternheit und Einnahme von Medikamenten. Generell darf bis zu 6 Stunden vor dem Eingriff nichts mehr gegessen und getrunken (Medikamente eventuell mit einem Schluck Wasser) werden.

Wichtiger Hinweis zur Operation

Bitte beachten Sie vor jeder Operation:

Aspirin®, ASS®, Godamed®, Spalt®, Thomapyrin® und andere Medikamente mit dem Wirk- und Inhaltsstoff ACETYLSALIZYLSÄURE können das Blutungsrisiko während und nach der Operation erheblich erhöhen. Daher sollten Sie in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt spätestens 8 Tage vor dem Operationstermin auf die Einnahme dieser Medikamente verzichten. Bei ständiger Einnahme wenden Sie sich bitte rechtzeitig mit diesem Hinweis an den verordnenden Arzt bzw. Ihren Hausarzt.

Nachsorge

Sollten nach der stationären Entlassung Komplikationen auftreten (z. B. Nachblutungen), wenden Sie sich bitte tagsüber zu den Praxissprechzeiten unverzüglich an die zuständige HNO-Praxis oder außerhalb der Sprechzeiten an das St. Josef Krankenhaus Moers mit der Telefonnummer 02841 107-1 oder die HNO-Station 02841 107-2020.

Die Nachsorge findet in der einweisenden HNO-Praxis statt. Ein Termin zur ersten Vorstellung in der HNO-Praxis wird Ihnen bei Entlassung aus dem stationären Aufenthalt mitgeteilt.

Impfungen und Operationen

Impfungen gegen Kinderlähmung, Masern, Mumps, Tuberkulose und Röteln sollten im Zeitraum von vier Wochen vor und nach der Operation nicht durchgeführt werden.