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Stillen und Beruf – so funktioniert’s

St. Josef informiert zur Weltstillwoche und unterstützt mit ungewöhnlichem Angebot

Pressemitteilung vom 27. September 2023

Stillpause: Arbeit und Stillen – kein Problem
Arbeit und Stillen – kein Problem

2. bis 8. Oktober ist in diesem Jahr die Zeit der Weltstillwoche, die seit 1991 jährlich in 120 Ländern weltweit abgehalten wird. In Deutschland findet die Stillwoche, die in diesem Jahr unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ seht, immer in der 40. Kalenderwoche statt. 40 deshalb, weil eine normale Schwangerschaft ca. 40 Wochen dauert.

Unicef und die Weltgesundheitsorganisation stehen für den Beginn des Stillens innerhalb der ersten Stunden nach der Geburt und sprechen sich für das Stillen in den ersten sechs Lebensmonaten aus. Dr. Jens Pagels, Chefarzt der durch die WHO zertifizierten Geburtsklinik am St. Josef Krankenhaus erklärt die medizinischen Vorteile des Stillens: „Gestillte Kinder sind im Vergleich zu mit künstlicher Säuglingsnahrung ernährten Babys weniger krank. Das liegt an den Antikörpern und Immunzellen, die sie mit der Muttermilch bekommen.“

Nun hat sich unsere Arbeitswelt in den letzten 50 – 70 Jahren wesentlich verändert. Bereits zum Ende der 1960er Jahre wurde die Anzahl der Frauen, die einer Erwerbstätigkeit nachgingen, immer größer. Grund ist nicht nur, dass die Familie vom Gehalt des Vaters allein nicht leben konnte, zunehmend gab es Frauen, die aus Freude am Beruf wieder arbeiten gehen wollten. Das Mutterschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, regelt seit 1952 die Rechte der Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Seit 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für den Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz gewährleistet stillenden Frauen einen besonderen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so dass Frauen auch während der Stillzeit ohne Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind arbeiten können.

„Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in den Job, in die Ausbildung oder das Studium ab“, weiß Sarah Peters, Stationsleitung der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am St. Josef Krankenhaus. Sarah Peters, die selbst zweifache Mutter ist und ihre Kinder auch nach ihrem Wiedereintritt in den Beruf gestillt hat, gibt folgende Tipps: „Man sollte auf jeden Fall schon vor der Rückkehr in den Beruf anfangen, Muttermilch abzupumpen. So kann man sich in Ruhe mit der Technik vertraut machen und auch einen kleinen Milchvorrat im Kühlschrank oder auch der Kühltruhe anlegen.“ Gefroren ist die Muttermilch mehrere Monate lang haltbar, im Kühlschrank ca. 3 – 4 Tage. Das Baby muss sich natürlich auch an die neuen Gegebenheiten gewöhnen und akzeptieren, dass es während der Abwesenheit der Mutter anders gefüttert wird.

Und wenn es dann im Job wieder los geht, informiert man den Arbeitgeber über den Stillwunsch; ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Regelungen des Mutterschutzgesetzes: Mütter haben ein Recht auf bezahlte Stillzeiten sowie ein Recht auf einen abschließbaren Raum mit einer passenden Sitzgelegenheit. Als Mitarbeiterin in der Geburtshilfe hatte Sarah es natürlich besonders komfortabel: „Mein Mann hat mir die Kleine ins Krankenhaus gebracht und ich habe sie dann in unserem Stillzimmer in aller Ruhe stillen können. Die stillfreundlichen Rahmenbedingungen, unter denen ich meine beiden Kinder stillen konnte, haben dazu beigetragen, dass ich meine Kinder so lange gestillt habe bis sie von sich aus auf feste Nahrung umsteigen wollten.“

Und was, wenn der Arbeitgeber der Mitarbeiterin keinen entsprechenden Raum zur Verfügung stellen kann? Da bietet das St. Josef Krankenhaus ab sofort einen ungewöhnlichen Service an. „Wir öffnen unser Stillzimmer für alle stillenden oder abpumpenden Beschäftigten von intern und extern“, so Chefarzt Dr. Jens Pagels, „die Polizistin von der Wache gegenüber, die Lehrerin von der nahegelegenen Schule oder die Angestellte im Supermarkt findet in unserem Stillzimmer einen gemütlichen und ruhigen Platz zum Stillen.“ Das Stillzimmer befindet sich auf der Station 2 B im 2. OG des Krankenhauses. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wer sich darüber hinaus rund um das Thema stillen informieren möchte, ist In der Elternschule der babyfreundlichen Geburtsklinik des Krankenhauses, die sich jeden Mittwoch trifft, herzlich willkommen.

Weitere Informationen auf der Homepage des Krankenhauses www.st-josef-moers.de oder über die 24-Stunden-Stillhotline: 02841 107-12871.

Regina Ozwirk
Unternehmenskommunikation

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Regina Ozwirk

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Tel.: 02841 107-13010

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