Haus Mariengarten Kurzzeitpflege
Neu Corona-Regeln für Ihren Besuch
Sehr geehrte Besucherinnen, Besucher und Gäste unserer Einrichtung. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Coronaverordnungen zum 01. März 2023 auslaufen lassen. Somit gelten nunmehr ausschließlich die bundesrechtlichen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz.
Wichtig ist: In unserem Hause ist weiterhin das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (FFP2-Maske) erforderlich.
Auch wenn bisherige Einschränkungen (wie z.B. die Testpflicht) wegfallen, bitten wir Sie dennoch (zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske) weiterhin um die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln – zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden. Und natürlich auch zu Ihrem eigenen Schutz.
Wir bitten Sie:
- Tragen Sie den Mund-Nase-Schutz (FFP2-Maske) während Ihres gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung.
- Verzichten Sie möglichst auf einen Besuch bei jeglichen Erkältungssymptomen; es könnte Covid-19, Influenza, RSV oder auch eine andere Infektion sein. In diesen Fällen sollten Sie auch keine Patientinnen bzw. Patienten in die Einrichtung begleiten.
Wir bitten Sie weiter im Sinne der zu schützenden Menschen in unserer Einrichtung auch um Folgendes:
- Vermeiden Sie auch bei akuten Brech-Durchfällen einen Besuch und/oder die Begleitung von Personen in die Einrichtung.
- Desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände, vor allem beim Betreten des Hauses und in den Patient:innen- bzw. Bewohner:innen-Zimmern.
- Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen und wenden Sie sich ab. Beim Husten oder Niesen soll kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Niesen Sie nie in die Hand, sondern in Ihre Ellenbeuge oder auf Ihren Oberarm. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einweg-Taschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Bitte benutzen Sie keine (Mehrweg)Stofftaschentücher. Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände desinfizieren. Scheuen Sie sich nicht davor, auch andere freundlich darauf hinzuweisen.
Pflege zu Hause, was tun?
- Wenn ich krank werde?
- Wenn ich in den Urlaub möchte?
- Wenn es zu Hause nicht mehr geht?
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige: KURZZEITPFLEGE IM HAUS MARIENGARTEN
Älter werden wir alle!
Hilfebedürftigkeit im Alter ist schon lange kein Tabuthema mehr. Immer mehr Menschen sind auf die Hilfe von Familie, Angehörigen und Hilfsdiensten angewiesen. Damit Menschen auch bis ins hohe Lebensalter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten. Die Kurzzeitpflege ist ein Teil davon.
Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgen, brauchen Entlastung. Die Kurzzeitpflege ermöglicht die zeitlich befristete Entlastung, um zum Beispiel Urlaub zu machen, eine Kur oder einen Krankenhausaufenthalt durchführen zu können.
Die Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mit 15 Plätzen ist ein stationäres Pflege- und Betreuungsangebot. Hier werden ältere, pflegebedürftige Menschen vorübergehend von qualifiziertem Pflegepersonal versorgt und betreut, wenn die häusliche Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist.
Auch bei einer anstehenden Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann ein Einzug in die Kurzzeitpflege eine Überbrückungsmöglichkeit bieten.
Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege beinhaltet immer die Zusammenarbeit von Bewohner, den Angehörigen, dem Hausarzt und unserem Pflegeteam. Neben der Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens arbeiten wir auch bei der ärztlich verordneten Therapie mit.
Die Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflege richtet sich nach den Bedürfnissen der Bewohner und der Angehörigen. Der Aufenthalt kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen dauern.
Jeder Bewohner hat in der Kurzzeitpflege ein Einzelzimmer, hat aber jederzeit die Möglichkeit, die Gemeinschaftsräume zu nutzen. Die Bewohner werden ihren Bedürfnissen entsprechend gepflegt, versorgt und in ihren Fähigkeiten gefördert. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege und Betreuung. Zur Kostenfrage bieten wir in jedem Falle eine Einzelberatung an.
Die Verpflegungskosten müssen von den Gästen, beziehungsweise deren Angehörigen, übernommen werden.