Im Mittelpunkt unserer Hospizarbeit stehen unheilbar kranke Menschen mit all ihren Sorgen, Ängsten, Schmerzen und Symptomen. Auch und gerade wenn eine Erkrankung nicht mehr zu heilen ist, kann viel für das körperliche und seelische Wohlbefinden getan werden. Wir möchten Sterbenden und ihren Familien beistehen, damit sie die letzte Zeit als lebenswert und die kostbaren Phasen des Abschieds bewusst erleben können.
Die Begleitung von Sterbenden, Schwerkranken und deren Angehörigen ist eine Aufgabe, der zu allen Zeiten besondere Beachtung zugekommen ist. Mit unserem gesamten Handeln und unserer Pflege werden wir alles tun, dieser Aufgabe als Menschen und Christen im Sinne unserer Bewohner gerecht zu werden.
Unser Team besteht ausschließlich aus Pflegefachkräften mit folgenden Qualifikationen:
3-jährig examiniertes (Kinder-)Krankenpflegepersonal sowie Altenpflegefachkräfte, teilweise mit Zusatzausbildungen:
- Pflegedienstleitung
- Fachweiterbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachweiterbildung Palliativ Care
- Kontaktstudium FH Freiburg: Palliativ Care
- Fachweiterbildung: Mentorentätigkeit
- Fachweiterbildung: Qualitätsmanagement
- Fachweiterbildung: Wundmanagement
und einer Seelsorgerin/Pastoralreferentin.
Die stationäre Hospizarbeit wird von qualifizierten ehrenamtlichen Mitatbeitern bzw. Mitarbeiterinnen unterstützt. Alle durchlaufen einen von uns entwickelten und durchgeführten Vorbereitungskurs mit einem Volumen von ca. 60 Unterrichtsstunden. Monatliche Fortbildungsangebote stellen eine kontinuierliche Wissenserweiterung sicher.
Außerdem bieten wir nun auch Ausbildungsplätze und Jahrespraktika an. Auszubildende in Pflegeberufen können einen Teil ihrer Ausbildung in unserer Einrichtung ableisten. Dazu bieten wir für interessierte junge Menschen Plätze für Schul- und Orientierungspraktika an.
Unsere ehrenamtlichen Helfer
Eine speziell weitergebildete Kollegschaft nimmt die Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements wahr. Sie bearbeiten kontinuierlich das Qualitätshandbuch, informieren alle Pflegenden über Neuerungen bzw. Änderungen und stehen in ständigem Austausch mit den Gremien der St. Josef Pflege GmbH.
Das Hospiz Haus Sonnenschein ist eine Einrichtung der vollstationären Pflege und unterliegt dem Wohn- und Teilhabegesetz. Grundlegend finden die Menschen bei uns Aufnahme, die nach Begutachtung durch den MDK eine Hospiznotwendigkeit (§ 39a SGB V) erhalten und der vollstationären Pflege bedürfen. Menschen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, haben das Recht auf umfassende Vorabinformationen zu allen Leistungen unserer Einrichtung. Jeder aufgenommene Bewohner besitzt das Recht auf Leistungserbringung durch unsere Einrichtung.
Zunehmend werden wir uns den besonderen Bedürfnissen dementiell veränderter Menschen in palliativen Situationen stellen müssen. Dieser Personenkreis bedarf intensiver und achtsamer Fürsorge, um alle Aspekte der palliativen Versorgung realisieren zu können.
Das Leben im Hospiz wird von den Pflegenden so gestaltet, dass sich die Menschen in ihrer Individualität und Persönlichkeit wiedererkennen und somit das Hospiz zu einem Lebensraum wird, in dem "zu Hause sein" möglich ist. Die Bedürfnisse und Wünsche der Hospizbewohner und ihrer Angehörigen stehen dabei im Mittelpunkt allen beruflichen Handelns. Wir bieten ihnen eine kontinuierliche, intensive palliativ-pflegerische Beratung, Betreuung und Begleitung an.
Die palliativ-medizinische Versorgung können wir durch niedergelassene Ärzte in Rheinberg und Umgebung sicherstellen.
Das Bad strahlt durch die Gestaltung eine warme Atmosphäre aus. Unsere komfortable Badewanne ermöglicht durch eine Seitentür ein bequemes Einsteigen und lässt Sie eine entspannte Badestunde erleben. Sondertherapeutische Angebote können Ihr persönliches Wohlbefinden unterstützen. Eine offenes Wohnzimmer mit Küche und einer Couch, Büchern, Fernsehen und Musikanlage können Sie gemeinsam mit Ihrem Besuch nutzen.
Unser Team aus Fachkräften und Ehrenamtlichen entlastet Sie und sorgt für jede Hilfe.
Im Hospiz finden alle Menschen Aufnahme, die unheilbar erkrankt sind, deren Krankheit fortschreitend und deren Lebenszeit dadurch begrenzt ist. Der Kranke ist über seinen Zustand ausreichend informiert, die Pflege zu Hause ist nicht sichergestellt. Ein Krankenhausaufenthalt wird vermieden.
Hier finden Sie den Antrag auf vollstationäre Hospizversorgung nach § 39 SGB V und § 43 SGB XI. Dieser Antrag muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und dann zur Krankenkasse und zum Hospiz gesandt werden.
Antrag auf vollstationäre Hospizversorgung
Die Versorgung im stationären Hospiz wird sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Pflegekasse beantragt und dort durch den MDK bzw. SMD (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) begutachtet.
Dafür übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Pflegekosten, hinzu kommen die Leistungen der Pflegekasse, so dass die 95 Prozent der refinanzierbaren Kosten des Pflegesatzes gedeckt sind. Die verbleibenden 5 Prozent muss der Träger über Spenden aufbringen.
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist der Hospizaufenthalt und die Versorgung (mit Ausnahme von Praxisgebühr und Rezeptkosten) kostenfrei.
Bürozeiten
Stationäres Hospiz
Haus Sonnenschein
Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr