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Fortbildungen in der Palliativmedizin

Hier finden Sie Informationen zu Fortbildungen in der Palliativmedizin

Definition Palliativmedizin (WHO 1994)


Die Palliativmedizin: 

  • widmet sich der Behandlung und Begleitung von Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.
  • bejaht das Leben und sieht das Sterben als natürlichen Prozess an. Sie lehnt aktive Sterbehilfe ab.
  • arbeitet multiprofessionell und basiert auf der Kooperation der Ärztinnen und Ärzte verschiedener Disziplinen und anderer Berufsgruppen, die mit der ambulanten und stationären Betreuung unheilbar Kranker befasst sind.

Durch eine ganzheitliche Behandlung soll Leiden umfassend gelindert werden, um den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen bei der Krankheitsbewältigung zu helfen und Ihnen eine Verbesserung Ihrer Lebenssituation zu ermöglichen.

Weiterbildungskonzept "Palliativmedizin"

12 Monate Weiterbildungszeit

Folgende Weiterbildungsinhalte sollen dem Weiterbildenden in seiner Ausbildung zur Palliativmedizin vermittelt werden:

Weiterbildungsinhalte


Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten


Monat 1:

  • Einführung in die Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung.

Monat 2:

  • Einführung in die Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen.
  • Anleitung zur palliativmedizinischen Betreuung von Patienten sowie ihren Angehörigen. Anleitung zu einer vorausschauenden, vorsorgenden und nachsorgenden Behandlung und Begleitung des Patienten.

Monat 3:

  • Hinführen zu einer kommunikativen ärztlichen Kompetenz. Darstellung von kulturellen ethnischen Unterschieden im Bereich des Lebens/der Sterbebegleitung. Sterberituale in den verschiedenen unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften.
  • Erarbeitung einer Bewusstseinsschärfung des Arztes, so dass die Qualität der ärztlichen Arbeit nicht allein durch vermehrtes Fachwissen verbessert wird, sondern gleichermaßen durch eine erweiterte Kompetenz, zu kommunizieren, in einem Team zu arbeiten und ethische Fragestellungen zu berücksichtigen. Die Arbeit im multiprofessionellen Team beinhaltet die Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit.
  • Erlernen und Hinführen zu den unterschiedlichen glaubensabhängigen Sterbe- und Verabschiedungsritualen.

Monat 4:

  • Anleitung zur Wahrnehmung und zum Respekt der individuellen Situation der Betroffenen. Vermittelt wird, dass die Betreuung und Behandlung an den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Wertvorstellungen der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen orientiert werden muss.

Monat 5: 

  • Einführung in Indikationsstellung der Schmerztherapie, der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände. Anleitung therapeutischer Schmerzverfahren, vermittelt werden soll, welche medikamentösen und nicht medikamentösen Behandlungen belastende Beschwerden lindern. Einleitung und Erwerb der Indikationen und Kontraindikationen der Schmerztherapie.

Monat 6:

  • Erwerb von Kenntnissen in der Behandlung der Symptomkontrolle, zum Beispiel der detaillierten Behandlung von Übelkeit. Vermittlung von medikamentösen Stufenschemata nach Ursache.

Monat 7:

  • Erwerb von Kenntnissen der Symptomenkontrolle Obstipation, Obstruktion. Detaillierte Vermittlung der Diagnostik und Behandlung. Vermittlung von medikamentösen Stufenschemata nach Ursache.
  • Anleitung in der Therapie und Vorsorgemaßnahmen in der Behandlung des Symptoms.

Monat 8:

  • Der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterbender Patienten, die Vermittlung psychogener Symptome, somatopsychische Reaktionen und psychosoziale Zusammenhänge.
  • Erwerb von Kenntnissen der Symptomenkontrolle Angst und Verwirrtheitszustände, deliranten Symptomen, Depressionen und Schlaflosigkeit. Die Vemittlung der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie. Indikationen und Kontraindikationen der medikamentösen Therapie.
  • Anleitung zur Gesprächstherapie.

Monat 9:

  • Einführung in die Integration existentieller und spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen. Der Erkrankte soll in seiner Ganzheitlichkeit wahrgenommen, betreut, behandelt und begleitet werden. Neben der Berücksichtigung körperlicher Symptome und Einschränkungen schwerkranker Menschen sind in der Palliativmedizin psychosoziale, spirituelle und ethische Aspekte sowie die Integration der Angehörigen von hoher Bedeutung.

Monat 10:

  • Der Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen und Sterbebegleitung: Der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten.
  • Einführung in die Versorgung und Behandlung von ulcerienenden Befunden. Einführung in lokalen Therapieformen. Lokale Schmerztherapie, Wundversorgungsmangement lokaler ulcerierender Wunden.

Monat 11:

  • Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndromen der Behandelnden. Das Bewusstwerden, dass eine kompetente Betreuung Schwerkranker und Sterbender nur gelingen kann, wenn die Behandelnden ihre Einstellung zu Krankheit, Sterben, Tod und Trauer reflektieren sowie ihre eigenen Grenzen wahrnehmen können.

Monat 12:

  • Der Indikationsstellung von physiotherapeutischen sowie weiteren additiven Maßnahmen. Einführung in die Therapie von Entspannungsverfahren, Aromatherapie, Klangschalentherapie und Maltherapie.

Ausbildungsbegleitend erfolgt über den Gesamtzeitraum die Vermittlung und der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur psychoonkologischen Betreuung und Gesprächsführung. Der Weiterzubildende wird entsprechend seines Ausbildungsstandes zunächst in die Kommunikation mit Patient und Angehörigen passiv mit eingebunden, erhält dann zunehmend auch aktive kommunikative Aufgaben unter Kontrolle des Mentors, um im letzten Drittel der Ausbildung die selbstständige Kommunikation ohne Anleitung durchzuführen.

Weiterbildungskonzept "Spezielle Schmerztherapie"

2 Monate Weiterbildungszeit

Folgende Weiterbildungsinhalte sollen dem Weiterbildenden in seiner Ausbildung zur speziellen Schmerztherapie vermittelt werden:

Weiterbildungsinhalte


Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten


Monat 1:

  • Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden;
  • spezifische Pharmakotherapie;
  • Einführung in die Indikationsstellung der allgemeinen und speziellen Schmerztherapie;
  • standardisierte Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes;
  • Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände;
  • Einleitung und Erwerb der Indikationen und Kontraindikationen der Schmerztherapie. Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes, erforderlicheinterdisziplinäre Koordination der Ärzte und weiterer am Therapieplan beteiligter Personen und Einrichtungen;
  • Anleitung therapeutischer Schmerzverfahren;
  • eingehenden Beratung des Patienten und gemeinsame Festlegung der Therapieziele;
  • ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen des ärztlichen Handelns;

Monat 2:

  • der Schmerzanalyse sowie der differentialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheit unter Berücksichtigung psychologischer, arbeits- und sozialmedizinischer Gesichtspunkte;
  • der Behandlung von chronisch muskuloskelettalen Schmerzen, chronischen Kopfschmerzen, Gesichtsschmerzen, Ischämieschmerzen, medikamenteninduzierten Schmerzen, sympathischen Reflexdystrophien und Tumorschmerzen;
  • der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten;

Monat 3:

  • standardisierte Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes;
  • ärztliche Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen;
  • psychosomatische Diagnostik bei chronischen Schmerzpatienten;
    Behandlung von Schmerzsyndromen mit überwiegend psychosomatischer Herkunft;
  • bei psychosomatischen Grundlagen;

Monat 4:

  • eingehende Beratung des Patienten und gemeinsame Festlegung der Therapieziele;
  • Aufklärung und Befunddokumentation von Schmerzpatienten;
  • spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und der physikalischen Therapie;

Monat 5:

  • Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren;
  • spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und der physikalischen Therapie;

Monat 6:

  • Erlernen von invasiven und nichtinvasiven Methoden der Akutschmerztherapie;
  • Anleitung von Stimulationstechniken wie transkutane, elektrische Nervenstimulation;

Monat 7:

  • Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes, einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstiger am Therapieplan beteiligter Personen und Einrichtungen;
  • der multimodalen Therapie in interdisziplinärer Zusammenarbeit;

Monat 8:

  • Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit;

Monat 9:

  • der psychosomatischen Diagnostik chronischer Schmerzpatienten;

Monat 10:

  • Schmerzbewältigungstraining einschließlich Entspannungsverfahren;

Monat 11:

  • medikamentöse Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapien sowie in der terminalen Behandlungsphase;
  • Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden;

Monat 12:

  • interventionelle Verfahren, z. B. plexus- und rückenmarksnahe Verfahren, Spinal Cord Stimulation und Sympathicusblockaden;
  • diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesien;
  • Diagnostik, Indikationen und Kontraindikationen bei interventionellen Verfahren;
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmangements;
  • der ärztlichen Begutachtung.